KSWB
Advokatur Notariat Mediation
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3600 Thun
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Notar
Im Kanton Bern erfolgt die öffentliche Beurkundung aufgrund des Notariatsgesetzes (NG) und der Notariatsverordnung (NV) durch den Notar oder die Notarin als Urkundsperson.
Die bernischen Notare sind Juristen mit wissenschaftlicher Hochschulausbildung. Sie üben ihren Beruf unabhängig, weisungsfrei und getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit, auf eigene Rechnung und Verantwortung aus.
Jeder Notar steht unter ständiger strenger Aufsicht des Kantons (Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion) und des
Verbandes bernischer Notare (VbN) mittels jährlicher Revisionen, bei denen die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und die Rechnungsstellung eingehend geprüft werden.
