Das freie Berufsnotariat

Urkundsperson
Im schweizerischen Zivilrecht bietet eine öffentliche Urkunde die höchstmögliche rechtliche Sicherheit. Darin legt die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache oder eine rechtsgeschäftliche Erklärung fest. Im Kanton Bern ist der Notar Urkundsperson.

Unabhängigkeit
Das Notariat ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf - getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Wir vermitteln zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen.

Ausbildung
Unsere mehrjährige juristische Ausbildung ist in einen universitären und praktischen Teil gegliedert. Wir besuchen regelmässig Weiterbildungsveranstaltungen. So können wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung garantieren.

Komplette Dienstleistung
Sämtliche mit einem Hauptgeschäft verbundenen Nebenarbeiten wie Abklärungen, Führung von Verhandlungen, Durchführung von Bewilligungsverfahren, Beratung in finanziellen Belangen und Einreichen der Akten bei den Behörden erledigen wir für Sie in unserer Notariatspraxis. Dank der strengen beruflichen Aufsicht und der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit ist der Notar der ideale Partner auch für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte.

Verantwortung
Wir handeln ausschliesslich auf unsere Verantwortung und unterstehen zusammen mit unseren Mitarbeitenden der Geheimhaltungspflicht. Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen.

Hauptsächliche Tätigkeitsgebiete

Eherecht
Beratung, Redaktion und Verurkundung von Eheverträgen.

Erbrecht
Beratung; Redaktion und Verurkundung von Testamenten und Erbverträgen, Inventarisation von Nachlässen, Vornahme von Erbteilungen und Redaktion von Erbteilungsverträgen.

Sachenrecht
Beratung; Redaktion und Verurkundung von Kauf-, Schenkungs-, Abtretungs- und Tauschverträgen über Grundstücke

Begründung von Stockwerkeigentum

Grundstückparzellierung

Beratung; Redaktion und Verurkundung von Dienstbarkeitsverträgen

Schuldbrieferrichtung

Beratung im Zusammenhang mit Finanzierungen

Handelsrecht
Beratung; Redaktion und Verurkundung von Gründungen einer Aktiengesellschaft oder GmbH, Kapitalerhöhungen, Handelsregistereinträge, Beratung und Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen, Nachfolgeregelung im Unternehmen

Beglaubigungen
von Dokumenten, Abschriften oder Unterschriften

Kosten

Gebühren
Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren gesetzlich festgelegt. Für unsere weiteren Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung. Der Tarif garantiert, dass der rechtssuchende Bürger für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton in etwa den gleichen Preis zu bezahlen hat.

Steuern und Abgaben

Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Handänderungs- und Pfandrechtssteuer sowie die Eintragungskosten für das Grundbuch und das Handelsregister bei unseren Klienten einzuziehen und an den Staat weiterzuleiten.

Gesamtrechnung
Unsere Klienten erhalten eine detailliert gegliederte Rechnung, die in der Regel folgenden Aufbau aufweist:
Gebühr des Notars:
- tarifierte Grundgebühr für Handänderung, Schuldbrief, Ehevertrag, Inventar,
  Erbgangsurkunde, Gesellschaftsgründung
- Gebühr nach Arbeitsaufwand für Nebenarbeiten und nicht tarifierte Leistungen
- Auslagen für Kopien, Porti, Spesen, Aktenmaterial
- Barauslagen (Zahlungen an Dritte)
- Mehrwertsteuer
Steuern
Abgaben


Aufsicht

Behörden
Der Regierungsrat und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes wegen Aufsichtsverfahren ein.

Revision
Die Notariatsbüros werden regelmässig durchleuchtet. Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet werden.

Verband
Neben der Kontrolle durch die kantonale Justizbehörde hat der Verband bernischer Notare (VbN) eine verbandsinterne Kontrollorganisation geschaffen, welche auf Antrag hin versucht, Auseinandersetzungen zwischen Notaren oder zwischen Notaren und ihren Klienten gütlich zu regeln.

Standesregeln
Die Verhaltensnormen und Vorschriften für das Notriat werden auch in den Standesregeln des VbN festgehalten. Eine Verletzung derselben kann disziplinarisch verfolgt werden.

Berufshaftpflicht
Jeder Notar hat eine Berufshaftpflicht-Versicherung über mindestens eine Million Franken abgeschlossen.