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Das freie Berufsnotariat
Urkundsperson
Im schweizerischen Zivilrecht bietet eine öffentliche
Urkunde die höchstmögliche rechtliche Sicherheit. Darin legt die
Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache oder eine rechtsgeschäftliche
Erklärung fest. Im Kanton Bern ist der Notar Urkundsperson.
Unabhängigkeit
Das Notariat ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher
und öffentlicher Beruf - getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung
aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und
neutral. Wir vermitteln zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden
oder beizulegen.
Ausbildung
Unsere mehrjährige juristische Ausbildung ist
in einen universitären und praktischen Teil gegliedert. Wir besuchen
regelmässig Weiterbildungsveranstaltungen. So können wir Ihnen eine
umfassende rechtliche Beratung garantieren.
Komplette Dienstleistung
Sämtliche mit einem Hauptgeschäft verbundenen
Nebenarbeiten wie Abklärungen, Führung von Verhandlungen, Durchführung
von Bewilligungsverfahren, Beratung in finanziellen Belangen und
Einreichen der Akten bei den Behörden erledigen wir für Sie in unserer
Notariatspraxis. Dank der strengen beruflichen Aufsicht und der
gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit ist der Notar der ideale
Partner auch für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte.
Verantwortung
Wir handeln ausschliesslich auf unsere Verantwortung
und unterstehen zusammen mit unseren Mitarbeitenden der Geheimhaltungspflicht.
Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft
verursachen.
Hauptsächliche Tätigkeitsgebiete
Eherecht
Beratung, Redaktion und Verurkundung von Eheverträgen.
Erbrecht
Beratung; Redaktion und Verurkundung von Testamenten
und Erbverträgen, Inventarisation von Nachlässen, Vornahme von Erbteilungen
und Redaktion von Erbteilungsverträgen.
Sachenrecht
Beratung; Redaktion und Verurkundung von Kauf-,
Schenkungs-, Abtretungs- und Tauschverträgen über Grundstücke
Begründung von Stockwerkeigentum
Grundstückparzellierung
Beratung; Redaktion und Verurkundung von Dienstbarkeitsverträgen
Schuldbrieferrichtung
Beratung im Zusammenhang mit Finanzierungen
Handelsrecht
Beratung; Redaktion und Verurkundung von Gründungen
einer Aktiengesellschaft oder GmbH, Kapitalerhöhungen, Handelsregistereinträge,
Beratung und Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen, Nachfolgeregelung
im Unternehmen
Beglaubigungen
von Dokumenten, Abschriften oder Unterschriften
Kosten
Gebühren
Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren
gesetzlich festgelegt. Für unsere weiteren Tätigkeiten stellen wir
nach Arbeitsaufwand Rechnung. Der Tarif garantiert, dass der rechtssuchende
Bürger für die gleiche notarielle Leistung im ganzen Kanton in etwa
den gleichen Preis zu bezahlen hat.
Steuern und Abgaben
Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die
Handänderungs- und Pfandrechtssteuer sowie die Eintragungskosten
für das Grundbuch und das Handelsregister bei unseren Klienten einzuziehen
und an den Staat weiterzuleiten.
Gesamtrechnung
Unsere Klienten erhalten eine detailliert gegliederte
Rechnung, die in der Regel folgenden Aufbau aufweist:
Gebühr des Notars:
- tarifierte Grundgebühr für Handänderung, Schuldbrief, Ehevertrag,
Inventar,
Erbgangsurkunde, Gesellschaftsgründung
- Gebühr nach Arbeitsaufwand für Nebenarbeiten und nicht tarifierte
Leistungen
- Auslagen für Kopien, Porti, Spesen, Aktenmaterial
- Barauslagen (Zahlungen an Dritte)
- Mehrwertsteuer
Steuern
Abgaben
Aufsicht
Behörden
Der Regierungsrat und die Justiz-, Gemeinde-
und Kirchendirektion überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung
die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls
von Amtes wegen Aufsichtsverfahren ein.
Revision
Die Notariatsbüros werden regelmässig durchleuchtet.
Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung
und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten
können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet
werden.
Verband
Neben der Kontrolle durch die kantonale Justizbehörde
hat der Verband
bernischer Notare (VbN) eine verbandsinterne Kontrollorganisation
geschaffen, welche auf Antrag hin versucht, Auseinandersetzungen
zwischen Notaren oder zwischen Notaren und ihren Klienten gütlich
zu regeln.
Standesregeln
Die Verhaltensnormen und Vorschriften für das
Notriat werden auch in den Standesregeln des VbN festgehalten. Eine
Verletzung derselben kann disziplinarisch verfolgt werden.
Berufshaftpflicht
Jeder Notar hat eine Berufshaftpflicht-Versicherung
über mindestens eine Million Franken abgeschlossen.
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