KSWB
Advokatur Notariat Mediation
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Öffentliche Beurkundung
Im schweizerischen Zivilrecht schreibt das Gesetz (ZGB oder OR) für mancherlei Rechtsakte die Form der öffentlichen Beurkundung vor, weil sie in verschiedener Hinsicht die höchstmögliche Zuverlässigkeit und rechtliche Sicherheit bietet, nämlich:
- Schutz vor Übereilung
- Rechtsbelehrung der Urkundsparteien
- rechtlich klare und vollzugsfähige Formulierungen von Willenserklärungen
- objektive Feststellung von rechtserheblichen Tatsachen
